Gefahrensymbole auf ätherischen Ölen – was bedeuten sie wirklich?
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Warum tragen manche ätherische Öle Gefahrensymbole?
Viele Menschen sind überrascht, wenn sie auf einem naturreinen ätherischen Öl Gefahrensymbole entdecken. Wie kann ein rein natürliches Produkt gleichzeitig als Gefahrstoff gekennzeichnet sein?
Um diese Frage zu beantworten, müssen wir einen Blick auf die rechtlichen Vorgaben innerhalb der Europäischen Union werfen.
Die kurze Antwort
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Unternehmen innerhalb der EU verpflichtet, ätherische Öle nach der sogenannten GHS- bzw. CLP-Verordnung zu kennzeichnen. Diese Verordnung regelt die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von chemischen Stoffen und Gemischen.
Dabei bedeutet ein Gefahrensymbol nicht automatisch, dass ein Produkt gefährlich ist, wenn es sachgemäß verwendet wird. Die Kennzeichnung informiert vielmehr über mögliche Risiken des unverdünnten Produktes.
Die rechtliche Einordnung ätherischer Öle (Deklaration)
Beim Verkauf muss einem ätherischen Öl eine rechtliche Zweckbestimmung zugeordnet werden. Diese muss auf dem Etikett erkennbar sein.
Mögliche Produktgruppen sind beispielsweise:
- Lebensmittel
- Kosmetikum
- Bedarfsgegenstand
- Medizinprodukt
- Pharmazieprodukt
- Biozidprodukt
Oshadhi nutzt für seine ätherischen Öle in Deutschland hauptsächlich folgende Einordnungen:
- Lebensmittel
- Bedarfsgegenstand
Ätherische Öle als Lebensmittel
Wird ein ätherisches Öl als Lebensmittel beziehungsweise Lebensmittelaroma in Verkehr gebracht, fällt es unter das Lebensmittelrecht.
Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewertet zahlreiche Aromastoffe und Pflanzenbestandteile hinsichtlich ihrer Verwendung im Lebensmittelbereich. Für bestimmte ätherische Öle und Pflanzen gibt es entsprechende Zulassungen.
Produkte, die als Lebensmittel vermarktet werden, tragen in der Regel keine GHS-Gefahrensymbole auf dem Etikett.
Ätherische Öle als Bedarfsgegenstand
Ist ein ätherisches Öl nicht als Lebensmittel deklariert, wird es häufig als Bedarfsgegenstand verkauft.
In diesem Fall greifen die Vorschriften der europäischen Chemikaliengesetzgebung (CLP-Verordnung). Dabei werden die natürlichen Inhaltsstoffe des ätherischen Öls bewertet. Überschreiten bestimmte Bestandteile festgelegte Grenzwerte, muss das Produkt mit entsprechenden Gefahrenhinweisen und Gefahrensymbolen gekennzeichnet werden.
Ein klassisches Beispiel ist das Zitronenöl. Das gleiche naturreine ätherische Öl kann – je nach rechtlicher Einordnung – als Lebensmittel oder als Bedarfsgegenstand verkauft werden. Die Zusammensetzung bleibt identisch, das Etikett kann jedoch unterschiedlich aussehen.
Gut zu wissen: Die CLP-Verordnung bewertet nicht, ob ein Stoff pflanzlich oder synthetisch ist. Entscheidend sind ausschließlich die chemischen Eigenschaften des Stoffes. Daher können sowohl naturreine ätherische Öle als auch synthetische Duftstoffe dieselben Gefahrensymbole tragen
Warum werden naturreine ätherische Öle als Chemikalien eingestuft?
Aus chemischer Sicht bestehen ätherische Öle aus einer Vielzahl kleiner natürlicher Moleküle. Zu diesen gehören beispielsweise Monoterpene, Ester, Alkohole oder Ketone.
Seit dem 19. Jahrhundert entwickelte sich die organische Chemie rasant weiter. Mit der Synthese von Duftstoffen wie Cumarin, Vanillin oder Iononen entstanden neue gesetzliche Regelungen für chemische Stoffe und deren Kennzeichnung.
Da ätherische Öle ebenfalls aus chemischen Verbindungen bestehen, werden sie bei bestimmten Vermarktungsformen rechtlich als chemische Stoffe betrachtet. Dies geschieht unabhängig davon, ob die Inhaltsstoffe synthetisch oder natürlichen Ursprungs sind.
Ein Gefahrensymbol bedeutet daher nicht, dass ein ätherisches Öl künstlich hergestellt wurde. Oshadhi Öle sind zu 100 % naturrein und werden durch Destillation oder Kaltpressung gewonnen. Sie werden weder chemisch verändert noch mit synthetischen Duftstoffen versetzt.
Gefahr bedeutet nicht automatisch Risiko
Ein wichtiger Grundsatz der Toxikologie lautet:
Gefahr ist nicht gleich Risiko.
Die Gefahr beschreibt die grundsätzlichen Eigenschaften eines Stoffes. Das Risiko ergibt sich erst aus der tatsächlichen Anwendung und der verwendeten Menge.
Ein einfaches Beispiel: Zimtrindenöl besitzt aufgrund seines hohen Gehalts an Zimtaldehyd ein hohes Reizpotenzial. Wird es jedoch in einer fachgerecht formulierten Creme in sehr geringer Konzentration eingesetzt, ist das tatsächliche Risiko deutlich geringer.
Deshalb bedeutet ein Gefahrensymbol nicht automatisch, dass ein Produkt bei sachgemäßer Anwendung gefährlich ist. Es informiert vielmehr über die Eigenschaften des unverdünnten Rohstoffs.
Was bedeutet das für die Anwendung in der Kosmetik?
Die meisten ätherischen Öle können in kosmetischen Produkten problemlos verwendet werden, sofern sie fachgerecht verdünnt werden.
Die auf dem Etikett angegebenen Gefahrensymbole beziehen sich meist auf das unverdünnte ätherische Öl. In einer fertigen Hautpflege, einem Massageöl oder einer Creme liegen die Konzentrationen in der Regel deutlich niedriger.
Dennoch gibt es Unterschiede:
- Einige Öle sollten aufgrund ihrer hautreizenden Inhaltsstoffe nur niedrig dosiert werden.
- Manche Öle sind phototoxisch und sollten nicht vor intensiver Sonneneinstrahlung verwendet werden.
- Einige wenige Öle gelten als besonders kritisch und gehören nur in die Hände erfahrener Anwender.
Bei phototoxischen Zitrusölen kann häufig auf FCF-Varianten (furocumarinfrei) zurückgegriffen werden, beispielsweise bei Bergamotte.
Die Kennzeichnung bezieht sich meist auf das unverdünnte Öl
Ein weiterer wichtiger Punkt ist, dass sich die GHS-Kennzeichnung in den meisten Fällen auf das unverdünnte ätherische Öl bezieht.
Ätherische Öle sind hochkonzentrierte Pflanzenextrakte. In der Aromapflege oder Naturkosmetik werden sie jedoch fast immer verdünnt eingesetzt – beispielsweise in Pflanzenölen, Cremes, Salben oder Lotionen.
Während das reine ätherische Öl also als Bedarfsgegenstand/ Aromaextrakt gekennzeichnet werden muss, gelten für das fertige kosmetische Produkt andere Kennzeichnungsvorgaben. Deshalb lässt sich von einem Gefahrensymbol auf der Flasche nicht automatisch auf die Sicherheit einer späteren kosmetischen Anwendung schließen.
Nach IFRA besonders kritisch eingestufte ätherische Öle
Folgende ätherische Öle sollten nur stark verdünnt und mit entsprechender Fachkenntnis verwendet werden:
• Birkenöl (Betula lenta)
• Wintergrün (Gaultheria procumbens)
• Zimtrindenöl
• Thuja
• Wermut
• Poleiminze
Besonders hautfreundliche ätherische Öle
Folgende Öle gelten bei korrekter Anwendung als besonders mild und werden häufig in der Hautpflege eingesetzt:
- Lavendel Hochland
- Rosengeranie
- Palmarosa
- Neroli
- Römische Kamille
- Immortelle
- Weihrauch
- Myrte
- Mandarine
- Süßorange
- Cistrose
Warum tragen viele ätherische Öle das Umweltgefahrensymbol?
Besonders häufig sorgt das Piktogramm mit dem toten Fisch und dem abgestorbenen Baum für Verunsicherung.
Dieses Symbol bedeutet, dass bestimmte Inhaltsstoffe eines ätherischen Öls für Wasserorganismen schädlich sein können. Viele natürliche Duftstoffe, beispielsweise Terpene, bauen sich in Gewässern nicht sofort ab und können dort empfindliche Organismen beeinträchtigen.
Das Umweltgefahrensymbol bezieht sich daher vor allem auf die Entsorgung größerer Mengen eines Produktes. Es bedeutet nicht, dass ein ätherisches Öl bei sachgemäßer Anwendung auf der Haut gefährlich ist.
Dennoch sollten ätherische Öle niemals in größeren Mengen über das Waschbecken, die Toilette oder direkt in die Umwelt entsorgt werden.
Fazit
Gefahrensymbole auf ätherischen Ölen bedeuten nicht, dass das Produkt künstlich hergestellt wurde oder grundsätzlich gefährlich ist. Sie sind häufig eine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung für den unverdünnten Rohstoff.
Naturreine ätherische Öle bestehen aus hochkonzentrierten natürlichen Molekülen. Deshalb können sie – je nach Zusammensetzung und rechtlicher Einordnung – unter die europäische Chemikaliengesetzgebung fallen. Die Kennzeichnung dient der Information und dem sicheren Umgang mit dem Produkt.
Wichtig ist außerdem, zwischen Gefahr und Risiko zu unterscheiden. Ein Stoff kann bestimmte Gefahreneigenschaften besitzen, ohne bei sachgemäßer Verdünnung und Anwendung ein relevantes Risiko darzustellen.
Ebenso gilt: Rein pflanzlich bedeutet nicht automatisch harmlos. Viele hochwirksame Pflanzenstoffe benötigen einen verantwortungsvollen Umgang. Umgekehrt bedeutet ein Gefahrensymbol nicht automatisch, dass ein Produkt für die Anwendung ungeeignet ist.
Bei fachgerechter Dosierung und Anwendung lassen sich die meisten naturreinen ätherischen Öle sicher und wirkungsvoll in Aromatherapie, Aromapflege und Naturkosmetik einsetzen.
Autorin: Lucia von Bonin